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Fischereikontrollen innerhalb der Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Code31
Date16,June,2017
Visit6448

Auszug aus einem Brief des Landwirtschaftsministerium MV :
 

Nach vorliegenden Informationen plant die Fischereiorganisation Sea Shepherd im Ostseegebiet eigenmächtige Fischereikontrollen vorzunehmen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Sea Shepherd zur Durchführung der Kontrollen nicht befugt bzw. autorisiert ist.

Die Zuständigkeit für die Fischereiaufsicht innerhalb der Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern obliegt entsprechend § 1 der Seefischereiverordnung bekanntlich bis zu einer Entfernung von 3- Seemeilen seewärts der Basislinie dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Innerhalb der sonstigen Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Fischereiaufsicht zuständig. Ich bitte Sie, Ihre Mitglieder in geeigneter Form zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Ulf Blume

Ministerium

Landiwrtschaft und Umwelt MV

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