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GTC


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienstleistungsbereich von Green Guiding

1. Leistungen:

Maßgeblich für den Empfang der vertraglichen Leistung sind die Leistungsbeschreibung sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Mündliche bzw. telefonische Nebenabreden, die die schriftlich vereinbarten Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung, entweder in wiederholt schriftlicher Form (per Email / Post) oder durch mündliche Bestätigung, durch den Leistungsträger. Die angegebenen Preise sind Endpreise (inkl. der gesetzl. MwSt.).


2. Buchung / Reservierung /Zahlung:

Versendete Angebote / Anfragen und Reservierungsansprüche können je nach Absprache und Zustimmung unsererseits nur für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen offeriert werden, danach verfallen automatisch alle Ansprüche und es muss erneut angefragt werden. Die Anmeldungen für geführte Angeltouren bzw. Angelurlaube erfolgen durch das Versenden der Buchungsbestätigungen / Rechnungen in schriftlicher Form und das anschließende Unterzeichnen derselbigen durch den Gast. Mit dem Unterschreiben dieser Dokumente kommt zwischen dem Leistungsträger und dem Gast / Urlauber ein bindender Vertrag zu Stande. Nach dem Eingang des Unterzeichneten Vertrages ist bei Buchungen ab 8 Wochen im Vorlauf, eine Anzahlung in Höhe von 25 % zu leisten. Erst mit dieser Anzahlung sind der Vertrag sowie die Buchung rechtswirksam. Die Restzahlung der vom Gast gebuchten Dienstleistung / Urlaubes ist 4 Wochen vor Reiseantritt auf das in den Buchungsdokumenten angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen.

3. Rücktritt/Umbuchung:

Der Gast kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die bindende Rechtswirksamkeit ist hierbei das Datum des Posteinganges in der für uns zuständigen Postdienststelle, bzw. das Datum des Email Einganges. Der Leistungsträger ist für diesen Fall berechtigt, Rücktrittspauschalen nach folgender Staffelung zu erheben. – Rücktritt ab dem 30. Tag vor dem Reisebeginn 25% – Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 50% – Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80% – Rücktritt ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90% – Nichtantritt der Reise 100%. Die Höhe der Rücktrittspauschalen richtet sich dabei nach dem vereinbarten Reisepreis. Der Kunde hat die Möglichkeit der Nachweisführung, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

4. Vermietung von Leihgerät:

Für das Verleihen von Ausrüstungsgegenständen und Angelgerät in beweglicher Form, wird zwischen dem Gast und uns ein Mietvertrag über einen festzulegenden begrenzten Zeitraum abgeschlossen, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. In diesem Mietvertrag werden detailliert alle zu vermietenden Gegenstände aufgeführt und Rechtsansprüche beider Parteien betreffen ausschließlich die im Vertrag beinhalteten Positionen. Das vermietete Leihgerät oder die Ausrüstung ist vom Gast pfleglich zu behandeln, sorgsam damit umzugehen um eventuelle Beschädigungen oder gar den Verlust zu verhindern. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Handlungen die gar zum Verlust dieser Leihgeräte führen, wird dem Gast eine an die Schadenshöhe angemessene Summe in Rechnung gestellt.

5. Urheberrecht:

Auf unseren Angeltouren werden von unseren Mitarbeitern mit Einverständnis des Gastes Bilder / Fotos in Digitaler Form von etwaigen Fängen gemacht. Wenn dieses nicht gewünscht ist, ist dies umgehend dem verantwortlichen Angelguide mitzuteilen, er ist in diesem Fall verpflichtet bereits entstandene Bilder zu vernichten, bzw. hat das Fotografieren einzustellen. Mit dem Einverständnis des Gastes entstandene Bilder obliegen in ihrer Urheberrechtlichen Form unserer Firma, diese dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis weder vervielfältigt noch veröffentlicht werden. Die mit dem Einverständnis des Gastes entstandenen Bilder dürfen von uns, ausschließlich intern für Werbezwecke unserer Firma verwandt werden.

6. Gewährleistung:

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Gast innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Er kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Diese Gewährleistungspflicht begrenzt sich nur auf die Dienstleistungen unserer Angeltouren und das Verleihen unserer Ausrüstungsgegenstände. Von Rechtsansprüchen im Bezug auf Übernachtungen, Leih- bzw. Charterbooten von Anbietern mit denen wir zusammen arbeiten, stellen wir uns hiermit frei.

7. Verjährung:

Sämtliche in Betracht kommende vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Dienstleistung, müssen vom Gast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich beim Vertragspartner geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

8. Salvatorische Klausel:

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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